Premium-Altersvorsorge für Ärzte


Wie steigere ich meine „Renteneffizienz“ und reduziere mein Vorsorgedefizit?

Lückenlos und ohne finanzielle Einbußen im Alter eine sehr gute Rente beziehen, das ist das Ziel. Der Weg dorthin beginnt mit Ihrer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Einrichtung, dem Versorgungswerk. Ärzte sind verpflichtet dem jeweilig zuständigen Versorgungswerk beizutreten, um die Leistungen der Basisversorgung in Anspruch nehmen zu können. Bei der Berechnung der Vorsorgebezüge wird nach dem Prinzip der Kapitaldeckung, kombiniert mit den Merkmalen vom Umlageverfahren, gerechnet. Die individuellen, einkommensabhängigen Beiträge der Ärzte führen im Rentenalter zu unterschiedlichen Bezügen, je nachdem was eingezahlt wurde.
Ein Teil der Rente aus dem Versorgungswerk muss vom Arzt versteuert werden und bis 2040 steigen diese Beiträge bis zur vollen Besteuerung der Rente an. Die Anlagen der Versorgungswerke ähneln den privaten Anbietern. Es wird in festverzinsliche Wertpapier, Bankanlagen und maximal 35% in Investments und Aktien investiert. Eine zusätzliche private Vorsorge ist für Sie nötig, da seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 auch die Berufgruppe der Mediziner Renteneinbußen verzeichnen müssen.

Die Rürup-Rente gehört zu der ersten Schicht, des 3-Schichten-Modells, das die so genannte Basisversorgung darstellt. Mit der Rürup-Rente (Basisrente) können Sie Ihre Versorgungslücke durch staatliche Hilfen schließen. Die Beiträge wirken als Sonderabzug direkt steuermindernd und werden zusätzlich gefördert. Seit 2005 müssen Ärzte im Ruhestand die Hälfte der Rentenzahlungen versteuern. Die nächsten 35 Jahre steigert sich dies um jährlich 2%, ab 2021 um 1% und ab 2040 unterliegt die Rente der 100% Versteuerung. Die Steuerbefreiung für Ihre Altersvorsorge liegt bei bis zu 20.000,- €, bei gemeinsam veranlagten Ehepartner bei bis zu 40.000,- €. Die Abzugsmöglichkeiten werden sukzessive an den Grad der Besteuerung angehoben.

Ihre Vorteile – Ihr Zusatznutzen mit einer Rürup-Basis-Rente:

Hohe Renditen durch Anlagen in Fonds möglich
• 20.000,- € bis 40.000,-€ steuerlich absetzbar
Flexible Vertragsgestaltung: Sonderzahlungen und Beitragsanpassungen
• Rentenbeginn ab 60. Jahren individuell planbar
Kapital ist gesichert bei finanziellen Engpässen


Eine Basis-Rürup-Rente kann von Ihnen abgeschlossen werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Die Rentenzahlung darf nicht in Form einer Kapital- oder Einmalauszahlung erfolgen
• Die Ansprüche sind nicht beleihbar
• Die Rentenauszahlungen beginnen ab dem 60. Lebensjahr – eine Auszahlung der Rente erfolgt auf Lebenszeit

Eine Verrentungspflicht bezieht sich auf die vereinbarte Todesfallleistung, auf eine Beitragsrückgewähr bei Tod oder auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Vereinbart werden kann eine variable Anlagestruktur inklusive möglicher Jahreszulagen zur Steigerung Ihrer Altersrente. Eine Pfändung oder eine Anrechnung der Rentenbezüge ist nicht möglich, da die Rürup-Vorsorge gesetzlich geschützt ist. Die Rürup-Versorgung ist flexibel und richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Weg - für Ihre effiziente Altersvorsorge.


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