Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente lohnt sich für Arbeitnehmer und Selbständige mit hoher Steuerbelastung. Sie ist private Altersvorsorge und Steuerspar-Modell zugleich. Sie lohnt sich damit für Besserverdiener und Selbstständige, die für das Alter vorsorgen möchten und unmittelbar Steuern sparen wollen.

Wie sicher ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist aufgrund ihrer staatlichen Förderung und gesetzlichen Festlegung eine sichere Form der Altersvorsorge. Die Rente ist sicher vor Pfändung, auch im Falle von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Gesetzliche Bestimmungen schützen den Anleger: Ein Basisrentenvertrag kann in keinem Falle vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Deswegen kann zum Beispiel auch kein Gerichtsvollzieher eine Vertragsauflösung und Auszahlung des Vertragswertes verlangen. Eine Rürup-Rente kann jedoch nicht abgeschlossen werden, wenn der zu Versichernde bereits Arbeitslosengeld II bezieht bzw. beantragt hat.

Wie erfolgt die Auszahlung der Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente wird in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt. Die Rürup-Rente wird in der Regel zu einem Termin ausgezahlt, der im Vertrag festgelegt wurde. Die Auszahlung der Rente erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr.

Welche Zusatzabsicherungen sind möglich?

Eine Rürup-Rente kann mit verschiedenen Zusatzabsicherungen abgeschlossen werden. Durch die hohe staatliche Förderung lohnt es sich, zusammen mit der Rürup-Rente eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenrente (Absicherung im Todesfall) abzuschließen. Denn auch die Beträge zu diesen Zusatzabsicherungen werden steuerlich gefördert.

Zum Beispiel kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder abgeschlossen werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass mindestens 50% des Gesamtbeitrages für die Altersvorsorge aufgewendet werden, da nur dann eine steuerliche Förderung möglich ist.

Wie wird die Rürup-Rente besteuert?

Die Rürup-Rente entspricht den Anforderungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 2.b) EStG und wird in der Ansparphase steuerlich gefördert. Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden "nachgelagert", das heißt erst zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung, besteuert. Zum Beispiel: Im Jahr 2009 sind 58 %, in 2010 60 % der Rente zu versteuern und bis zum Jahr 2020 erhöht sich für neu beginnende Rentenzahlungen der zu versteuernde Rentenanteil um 2 %-Punkte pro Jahr. Ab 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil dann jährlich um einen weiteren Prozentpunkt an, so dass bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 die volle Rente steuerpflichtig ist.

Der zu versteuernde Rentenanteil wird in dem Jahr festgeschrieben, das auf den ersten Bezug der Rentenzahlung folgt. Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung. Hinweis: Dieses Verfahren gilt in gleicher Weise für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

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